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EU-Konformitätserklärung für Tcbest-LR6-AA-Batterien mit 1,5 V

Time: 2026-08-28

Herstellerdaten:

  • Herstellername: Shenzhen Tcbest Battery Industry Co., Ltd.
  • Registrierter Handelsname: Tcbest
  • Adresse: 5. Stock, Gebäude A6, Yintian-Industriegebiet, Bezirk Bao'an, Shenzhen, China
  • Kontaktangaben (E-Mail, Telefon): [email protected], 0755-2936 7589
  • Hergestellt in China IEC 60086
  • Produktionsadresse:
  • Huizhou Tcbest Battery Industry Co., Ltd.
  • Nr. 3, Xinhua Avenue, Tongqiao Town, Zhongkai High-tech Zone, Huizhou City, Provinz Guangdong, China.

Batterie-Kennzeichnung:

  • Modell / Typ: LR6 AA
  • charge-Nummer: DC0006

Herstellungsort:

  • Huizhou, China

Herstellungsdatum: 2026.6

Gewicht: 22,5 g

Dauer: 330 Min.

Fassungsvermögen: 1500mAh

Chemische Zusammensetzung: Alkaline-Batterie

Quecksilber, Cadmium, Blei und andere schädliche Stoffe: Keine

Geeignete Löschmittel: Wasser, Sand, Schaumlöscher, Pulverlöscher

Kritische Rohstoffe in der Batterie mit Massenkonzentration über 0,1 %:

  • Mangandioxid
  • Graphit
  • KALIUMHYDROXID
  • Zink
  • Eisen
  • Wasser

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Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1542 – Gehalt an Schwermetallen in Batterien und Altbatterien

Prüfverfahren: internes SGS-Verfahren; die Analyse erfolgte mittels ICP-OES oder AAS oder eines Quecksilber-Analysators.

Prüfgegenstand (s) Grenzwerte Stück(e) MDL Ein
Blei(Pb) 0.01 % 0.0010 Nd
Cadmium(Cd) 0.002 % 0.0010 Nd
Quecksilber(Hg) 0.0005 % 0.0001 Nd
Fazit Pass

Dieses Produkt erfüllt die geltenden Beschränkungen gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006, Anhang XVII .

Dieses Produkt erfüllt die EU-POPs-Verordnung (EU) 2019/1021 .

Keine in der REACH-Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aufgeführten Stoffe sind in einer Konzentration über 0,1 Gew.-% enthalten.

Notizen:

(1) Beschränkung von Stoffen

Spalte 1 Bezeichnung der Substanz oder Stoffgruppe Spalte 2 Bedingungen der Beschränkung
1. Quecksilber
CAS-Nr. 7439‑97‑6
EG-Nr. 231‑106‑7 und seine Verbindungen
Batterien, unabhängig davon, ob sie in Geräte, leichte Transportmittel oder andere Fahrzeuge eingebaut sind, dürfen nicht mehr als 0,0005 % Quecksilber (ausgedrückt als Quecksilbermetall) nach Gewicht enthalten
2. Cadmium
CAS-Nr. 7440‑43‑9
EG-Nr. 231‑152‑8 und seine Verbindungen
Akkus für den mobilen Einsatz, unabhängig davon, ob sie in Geräte, leichte Transportmittel oder andere Fahrzeuge eingebaut sind, dürfen nicht mehr als 0,002 % Cadmium (ausgedrückt als Cadmiummetall) nach Gewicht enthalten
3. Blei
CAS-Nummer 7439‑92‑1
EG-Nummer 231‑100‑4 und ihre Verbindungen
1. Ab dem 18. August 2024 dürfen tragbare Batterien, unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht, höchstens 0,01 Gewichtsprozent Blei (ausgedrückt als elementares Blei) enthalten.
2. Die in Ziffer 1 genannte Beschränkung gilt nicht für tragbare Zink-Luft-Knopfbatterien bis zum 18. August 2028.

(2) Gemäß der neuen EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 müssen tragbare Batterien (mit Ausnahme tragbarer Zink-Luft-Knopfbatterien), die zwischen 0,004 und 0,01 Gewichtsprozent Blei enthalten,

mit dem chemischen Symbol des betreffenden Metalls gekennzeichnet sein: Pb.

Sofern nichts anderes angegeben ist, beruht die Entscheidungsregel für die Konformitätsangabe auf der binären Aussage nach der Regel für einfache Annahme (w=0), wie in ILAC‑G8:09/2019 festgelegt.

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Verwendbares Löschmittel

Reichlich Wasser, trockenes chemisches Pulver oder Kohlendioxid.

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Wichtigen Rohstoffe

Mangan, Graphit

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BATTERIEWARNUNG – AUSSER REICHWEITE VON KINDERN AUFBEWAHREN

Verschlucken kann zu chemischen Verbrennungen, Perforation von Weichgewebe und zum Tod führen. Schwere Verbrennungen können bereits innerhalb von 2 Stunden nach Aufnahme auftreten. Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Warnung
  • Da die Batterie nicht zum Aufladen vorgesehen ist, besteht bei einer Ladung die Gefahr von Elektrolyt-Austritt oder einer Beschädigung des Geräts.
  • Die Batterie muss mit korrekter Polung („+“ und „–“) eingesetzt werden; andernfalls kann es zur Ladung oder Überentladung der Batterie kommen.
  • Kurzschluss, Erhitzen, Entsorgung im Feuer sowie Zerlegen der Batterie sind verboten.
  • Eine Zwangs-Entladung der Batterie ist nicht zulässig, da dies zu einer übermäßigen Gasbildung im Inneren führt und zu Aufquellen, Austritt von Flüssigkeit oder Explosion führen kann.
  • Neue und gebrauchte Batterien dürfen nicht gleichzeitig verwendet werden; beim Austausch von Batterien wird empfohlen, alle durch Batterien desselben Markentyps zu ersetzen.
  • Erschöpfte Batterien sollten aus dem Fach entfernt werden, um Tiefentladung zu vermeiden, die zu Auslaufen und Schäden am Gerät führt.
  • Direktes Löten ist nicht zulässig, da dies die Batterie beschädigt.
  • Halten Sie die Batterie außer Reichweite von Kindern, um Verschlucken zu verhindern; im Falle eines Unfalls kontaktieren Sie sofort einen Arzt.
  • Die Batterie darf nicht zerlegt oder verformt werden.
  • Lagern oder transportieren Sie Batterien nicht zusammen mit metallischen Gegenständen (Schlüsseln, Münzen usw.), um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Tauchen Sie Batterien nicht in Wasser ein und setzen Sie sie keiner hohen Luftfeuchtigkeit aus.
  • Versuchen Sie nicht, die Batterie zu modifizieren oder direkt zu löten.
  • Falls eine Batterie ausläuft, vermeiden Sie den Kontakt mit Haut und Augen. Bei Kontakt spülen Sie sofort gründlich mit viel Wasser aus und suchen Sie unverzüglich ärztlichen Rat auf.

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Achtung
  • Falls eine Batterie ausläuft und Materialien in die Augen gelangen, spülen Sie diese sofort mindestens 15 Minuten lang unter fließendem Wasser aus. Konsultieren Sie umgehend einen Augenarzt.
  • Falls die Batterie einen Geruch verströmt oder im Gebrauch bzw. bei der Lagerung Fieber, Verfärbung, Verformung oder andere ungewöhnliche Erscheinungen auftreten, ist die Batterie unverzüglich aus dem Gerät zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
  • Mischen Sie keine Batterien verschiedener Typen, Marken oder deutlich unterschiedlicher Kapazitäten.
  • Vermeiden Sie es, Batterien extremer Hitze auszusetzen (z. B. direkter Sonneneinstrahlung, Heizkörpern).

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Informationen zur Vermeidung und zum Management von Altbatterien für Primärbatterien

Gemäß den Anforderungen der EU-Batterierichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie müssen Hersteller oder deren bevollmächtigte Organisationen für Herstellerverantwortung für Primärbatterien (nicht wiederaufladbare Batterien), die innerhalb des Hoheitsgebiets eines EU-Mitgliedstaats bereitgestellt werden, folgende Informationen Endnutzern und Händlern zur Verfügung stellen:

(a) Rolle der Endnutzer bei der Abfallvermeidung

Befolgen Sie die Anweisungen des Geräteherstellers zur korrekten Einlegung und Nutzung der Batterien. Vermeiden Sie die Lagerung oder Nutzung von Batterien bei extremen Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit. Entfernen Sie Batterien aus Geräten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, um Leckagen oder unnötige Entladung zu verhindern. Primärbatterien sind nicht wiederaufladbar; versuchen Sie nicht, sie aufzuladen, da dies zu Leckagen oder Bersten führen kann. Sobald eine Batterie erschöpft ist, sollten Nutzer sie an dafür vorgesehene Sammelstellen bringen, um eine mögliche Rohstoffrückgewinnung oder ein Recycling zu ermöglichen.

(b) Rolle der Endnutzer bei der getrennten Sammlung (Artikel 64)

Endnutzer sind verpflichtet, verbrauchte Batterien vom übrigen Hausmüll getrennt zu sammeln. Werfen Sie Batterien nicht in unsortierten kommunalen Abfall oder weg. Die getrennte Sammlung erleichtert eine sachgerechte Behandlung sowie die Rückgewinnung von Ressourcen (z. B. Zink, Mangan, Stahl, Lithium) und steht im Einklang mit den Umweltzielen der EU.

(c) Getrennte Sammlung, Rücknahme und Sammelstellen, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umnutzung und Behandlung

Altbatterien können über folgende Wege zurückgegeben werden: Sammelbehälter an Verkaufsstellen; kommunale Recyclingzentren; speziell ausgewiesene Batteriesammelstellen. Gesammelte Batterien werden sortiert, einer Vorbehandlung (einschließlich Neutralisierung des Elektrolyten) unterzogen und stofflich recycelt. Eine Wiederverwendung oder Umnutzung ist bei Primärbatterien im Allgemeinen nicht möglich; die stoffliche Rückgewinnung wird jedoch maximiert.

(d) Sicherheitshinweise zum Umgang mit Altbatterien

Vermeiden Sie es, Altbatterien gemeinsam mit metallischen Gegenständen aufzubewahren, um Kurzschlüsse zu verhindern. Falls eine Batterie Anzeichen von Leckage (z. B. weiße oder kristalline Ablagerungen), Verformung oder Überhitzung zeigt, handhaben Sie sie mit Schutzhandschuhen und lagern Sie sie separat in einer Plastiktüte. Werfen Sie Batterien niemals ins Feuer, da dies zu Explosionen oder der Freisetzung gefährlicher Dämpfe führen kann. Bewahren Sie Batterien außer Reichweite von Kindern auf. Bei Verschlucken unverzüglich ärztlichen Rat einholen.

(e) Bedeutung der Kennzeichnungen und Symbole (Artikel 13)

Durchgestrichenes Symbol einer Mülltonne mit Rädern: Dieses Symbol weist darauf hin, dass die Batterie nicht im unsortierten Hausmüll entsorgt werden darf; sie muss gesondert gesammelt werden.
CE-Kennzeichnung: Dieses Symbol weist darauf hin, dass die Batterie (bzw. das Gerät, für das sie bestimmt ist) den geltenden EU-Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz entspricht.
Symbol „Außer Reichweite von Kindern halten“: Eine Warnung vor Verschlucken oder unsachgemäßem Umgang, insbesondere durch Kleinkinder.
Symbol „Nicht aufladbar“: Diese Batterie ist nicht wiederaufladbar; ein Aufladeversuch kann zu Undichtigkeit oder Explosion führen.

(f) Auswirkungen von Stoffen auf Umwelt und menschliche Gesundheit

Primärbatterien enthalten verschiedene Materialien (Zink, Mangan, Lithium usw.). Werden sie unsachgemäß entsorgt (z. B. auf Deponien abgelagert oder verbrannt), kann der Elektrolyt austreten und Boden- sowie Wasserverunreinigungen verursachen; Schwermetalle können sich in der Umwelt anreichern. Das Verschlucken eines Batteries kann Verletzungen verursachen; Batterien sind daher von Kindern fernzuhalten. Eine unsachgemäße Entsorgung erhöht die Umweltbelastung, verschwendet wiederverwertbare Materialien und kann bei der Abfallbehandlung zu Bränden oder Verletzungen führen. Auslaufende Batterien können chemische Verbrennungen verursachen; stets mit Vorsicht handhaben.

Diese Informationen dienen der Unterstützung von Endnutzern bei einer verantwortungsvollen Nutzung und Entsorgung von Batterien gemäß der EU-Abfallgesetzgebung.

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